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Martin  Reuschner

Prachinburi - Thailand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtsfragen und Referenzen

Pacht

Ein Auslaender kann ein sogenanntes Charnod - Grundstueck in Thailand gesetzlich eigentlich nur fuer maximal 30 Jahre pachten. Aufgrund eines privatrechtlichen Zusatzvertrages in Englisch und in Thai mit dem Eigentuemer wird vereinbart , dass sich die Pacht jeweils um weitere 30 Jahre bis max. 90 Jahre verlaengert . Das machen viele Auslaender so, wenn Sie nicht mit einer Thai verheiratet sind.  Auch viele auslaendischen Ehepaare, die hier am Khao Yai Nationalpark leben , sind diesen Weg gegangen
 

Die Abwicklung

Sie werden auf der Landeigentumsurkunde ( Charnod ) beim hiesigen Landamt als Paechter hinten eingetragen und es wird ein offizieller Pacht-Vertrag in Thai dort ausgestellt ( maximal 30 Jahre ) , den Paechter und Verpaechter unterschreiben muessen  . Ein Original der Landeigentumsurkunde ( Charnod ) erhalten Sie zusammen mit dem Vertrag ausgehaendigt  . Ein zweites Original der Landeigentumsurkunde ( Charnod ) verbleibt im Archiv des Landamtes . Es entspricht in gewisser Weise dem deutschen Erbbaurecht .

Fuer den Bau Ihres Hauses erhalten Sie entsprechende Rechnungen und Quittungen vom Grundstueckseigentuemer oder von der Baufirma. Diese Unterlagen bestaetigen , dass Sie den Hausbau in Auftrag gegeben und auch bezahlt haben . Sie haben basierend auf dem privatrechtlichen Zusatz-Pachtvertrag und der Pachteintragung beim Landamt / Grundbuchamt ein Wohnrecht fuer die gesamte Laenge der Pacht erworben .

Im privatrechtlichen Zusatz- Pachtvertrag mit dem Verpächter / Grundstückseigentumer in Englisch und Thai wird auch vereinbart , dass Sie das Grundstueck zusammen mit Ihrem Haus an Dritte uebertragen lassen koennen , der Eigentuemer des Grundstuecks bzw. der Verpaechter muss dem zustimmen. Das bedeutet , Sie koennen das Grundstueck und das Haus vor Ablauf der Pacht auf eine dritte Person uebertragen lassen und der Eigentuemer des Grundstuecks / der Verpaechter muss diese Uebertragung auf einen neuen Paechter ( Auslaender ) oder Kaeufer ( Thai ) zustimmen . Die Kosten beim Landamt traegt der Paechter .

Grundsaetzlich sollte sich jeder Interessent aber ausreichend informieren , bevor er ein Grundstueck pachtet oder ein Haus in Thailand baut . Es gibt viele Quellen im Internet und natuerlich gibt auch die Thailaendische Botschaft oder ein Konsulat Auskunft . Ausserdem gibt es deutschsprachige Rechtsanwaelte in Deutschland  und in Thailand , die jedem Interessenten Auskunft geben koennen .  Wir empfehlen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes Ihrer Wahl in Thailand oder Europa .

Diese Informationen sind freibleibend , denn die Thailaendischen Gesetze und Regelungen koennen sich jederzeit aendern  .  Deswegen richten Sie Ihre Anfragen bezueglich Visum , Meldung / Anmeldung und Aufenthaltsrechte in Thailand immer an die Thailaendische Botschaft , Konsulat , der Immigration in Bangkok oder direkt an die Deutsche Botschaft in Bangkok .

Pachtvertrag + Bauvertrag

Bitte fordern Sie eine Kopie des privatrechtlichen Zusatz- Pachtvertrages in Englisch und Thai und des Bauvertrages in Deutsch per Email an . Vielen Dank .

Hausbau mit Standard-Materialien

Bitte fordern Sie eine Kopie der Material-Liste in Deutsch per Email an . Vielen Dank .

Grundrisse / Raumaufteilungen

Wir haben fuer alle Haustypen Grundrisse zur Verfuegung . Sie koennen aber gern auch Ihren eigenen Grundriss erstellen . Wir pruefen dann , ob so gebaut werden kann .

Fuehrerschein und Autokauf

Auslaender koennen in Thailand ohne Probleme ein Auto kaufen und dieses auf ihren Namen zulassen . Ein Internationaler Fuehrerschein reicht aus , um in Thailand ein Auto zu fahren . Auslaender koennen neuerdings auch einen Thai Fuehrerschein ohne Probleme beantragen . Wir helfen Ihnen dabei . Ein Thailaendischer Fuehrerschein kann auch gut als Identifikationsnachweis dienen , z.B. bei Banken , Hotels und anderen offiziellen Stellen .


Visum fuer Thailand

Der Visum -Typ richtet sich nach " Ihren wirtschaftlichen und familieaeren Verhaeltnissen " . Da wir diese nicht kennen , kontaktieren Sie bitte die Thailaendische Botschaft oder eines der Thailaendischen Konsulate in Ihrem Heimatland . Dort wird man Ihnen genau Auskunft geben koennen

Grundstuecks - Steuer und Gebuehren bei einer Pacht

Die Steuer und Gebuehr wird vom Paechter einmalig bei der Registrierung der Pacht beim Landamt bezahlt . Sie betraegt unseres Wissens nach zur Zeit 2.5 % der Pacht . Freibleibend .

Geldtransfer nach Thailand - Eroeffnung eines Bank Kontos in Thailand

Sie koennen mit unserer Hilfe ein Bank-Konto bei einer Thailaendischen Bank hier vor Ort eroeffnen . Fuer den Geldtransfer nach Thailand oder die Einzahlung von Fremdwaehrungen gibt es in Thailand keine Einschraenkungen . Bitte beachten Sie aber die Bestimmungen in Ihrem Heimatland . Sie koennen soviele Euros , Dollars oder Schweizer Franken mit nach Thailand bringen , wie Sie wuenschen . Freibleibend .

Eintragung von Familienmitgliedern in das " Charnod " Landdokument

Kinder und andere Erbberechtigte der 1. Ordnung ab 18 Jahre  kőnnen ab 1.10.2007 bei der Pachteintragung beim Grundbuchamt / Landamt  mit in das  Charnod Landdokument eingetragen werden , wenn dies gewünscht wird . Mindestalter 18 Jahre. Eine nachträgliche Eintragung kann auch noch später erfolgen , wenn der Verpächter dem zustimmen sollte. Eine Verpflichtung des Verpächters gegenueber dem Pächter besteht später allerdings nicht und der Pächter hat später kein automatisches Anrecht auf diese Eintragung . Die Kosten für eine nachträgliche Eintragung trägt dann der Pächter . Der privatrechtliche Zusatz-Pachvertrag wird dadurch jedoch nicht berührt , da die Rechtsnachfolge in diesen Verträgen bereits geregelt ist  . Diese Information ist freibleibend , da sich diese Regelung jederzeit aendern kann .

Wie sieht eigentlich ein Charnod - Landdokument in Thailand aus ?

Nur mit der Roten Garuda

 

Referenzen

Nachfolgend einige Referenzen von Bauherren . Nicht alle Bauherren wünschen die Veröffentlichung ihrer Referenzschreiben oder Ihrer Daten auf einer Webseite .

2010

 

-------- Original Message --------
Subject: Re: Baubetreuung Hausbau Pimpaka Thailand 2
Date: Wed, 09 Mar 2011 11:05:36 +0100
From: Albert Bouabe
<alur.bouabe@freenet.de>
To: Sego New Zealand <segonewzealand@gmail.com>


Albert und Ursula Bouabe
wir erklaeren, dass wir mit den Leistungen von Th. Wagner Im Auftrage von SEGO Property gemaess Vertrag Baubetreuung und Beratung vom 10.4.2010 bisher voll zufrieden sind. Die korrekte Durchfuehrung der Bauarbeiten ist in erster Linie Aufgabe des Vertragspartners und Bautraegers Apichai Rungsimakarn .
 
Mit freundlichem Gruessen /  Ursula und Albert Bouabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2009

 

 

2008

 

2007

 

 

 

2006

 

2005

 

2004

 

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Wichtige Information

  • Es kommt leider immer wieder zu Missverständnissen über unsere Tätigkeiten . Deshalb beantworten wir auf dieser Seite noch einmal deutlich die für Sie wichtigen Fragen :

- Wir und unsere Berater treten nur als Vermittler auf .

- Wir und unsere Berater vermitteln lediglich Grundstücke oder Immobilien , die von Ausländern langfristig in Thailand gepachtet werden können . Wir vermitteln den Kontakt zu Grundstückseigentumern in Thailand, die ihr Grundstück an Ausländer verpachten wollen .

- Pachtverträge und Pachtabsichtserklärungen werden direkt zwischen Ihnen und den Grundtückseigentümern und Verpächtern abgeschlossen .

-  Wir und unsere Berater vermitteln lediglich den Kontakt zu Bau-Unternehmen in Thailand

-  Bauverträge werden direkt zwischen Ihnen als Bauherrn und dem Bauunternehmer / Bauträger in Thailand abgeschlossen .

- Wir und unsere Berater verpachten oder verkaufen selbst keine Grundstücke in Thailand . Wir sind nicht Bauträger / Bau-Unternehmer und nicht Verpächter / Grundstückseigentümer in Thailand .

- Wir und unsere Berater haften nicht fur Pachtverträge , Pachtabsichtserklärungen , Kaufabsichtserklärungen und Bauverträge zwischen Ihnen und den Leistungsträgern in Thailand .

- Wir und unsere Berater haften nicht für mündliche und schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Grundstückseigentümern ( Verpächter ) und Baufirmen in Thailand .

- Angaben über zu vermittelnde  Leistungen ( inklusive der genannten Leistungen auf den Webseiten )  beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger ( Verpächter und Baufirmen ) in Thailand uns und unseren Beratern gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung gegenüber dem Kunden dar. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.

- Bitte lesen Sie genau unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB und erkundigen Sie sich vorab genau über die Gesetze in Thailand . Wir empfehlen Ihnen , bei allen Pachtfragen und Hausbaufragen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl in Thailand zu Rate zu ziehen .

- Alle auf dieser Webseite gemachten Angaben sind freibleibend und basieren auf den zur Zeit gueltigen Informationen , den uns bekannten Gesetzen und Preisen . Bitte fragen Sie immer nach dem aktuellen Stand .

- Wir rechnen keine Provisionen oder Gebuehren fuer die Vermittlung an Kunden ab . Wir erhalten unsere Vermittlungsgebuehren oder Provisionen von den Leistungstraegern ( Bautraeger , Verpaechter etc. ) in Thailand .

Wenn Ihnen irgend etwas unklar ist oder wenn Sie weitere detalierte Informationen wuenschen - fragen Sie uns doch einfach .

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ข้อมูลสำคัญ

เนื่องจากเกิดความเข้าใจผิดเกี่ยวกับขอบเขตการให้บริการของบริษัทเกิดขึ้นหลายครั้ง บริษัทจึงใคร่ขอชี้แจงข้อสงสัยต่าง ๆ ของท่านบนเว็บไซต์นี้อย่างละเอียดอีกครั้งหนึ่ง

บริษัทและที่ปรึกษาทำหน้าที่เป็นเพียงตัวแทนในการจัดหาบริการเท่านั้น

บริษัทและที่ปรึกษาทำหน้าที่เป็นตัวแทนจัดหาที่ดินและอสังหาริมทรัพย์ในประเทศไทยซึ่งชาวต่างชาติสามารถขอเช่าระยะยาวได้เท่านั้น

ทางบริษัททำหน้าที่จัดหาและติดต่อกับเจ้าของที่ดินในประเทศไทย ซึ่งมีความประสงค์จะให้ชาวต่างชาติเช่าที่ดินระยะยาว

การทำสัญญาเช่าระยะยาว และสัญญาจะเช่าระยะยาวจะกระทำขึ้นโดยตรงระหว่างท่าน เจ้าของที่ดิน และผู้ให้เช่าที่ดินระยะยาว

บริษัทและที่ปรึกษาทำหน้าที่จัดหาและติดต่อบริษัทก่อสร้างในประเทศไทย โดยสัญญาว่าจ้างก่อสร้างจะกระทำขึ้นโดยตรงระหว่างท่านในฐานะผู้ควบคุมงานก่อสร้าง กับบริษัทก่อสร้าง / ผู้รับเหมาก่อสร้างในประเทศไทย

บริษัทและที่ปรึกษามิได้ดำเนินการให้เช่าระยะยาวหรือขายที่ดินในประเทศไทยในนามของบริษัทแต่อย่างใด อีกทั้งบริษัทมิได้เป็นผู้รับเหมาก่อสร้าง / บริษัทก่อสร้าง หรือ ผู้ให้เช่าระยะยาว / เจ้าของที่ดินในประเทศไทยด้วยเช่นกัน

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ข้อความบนเว็บไซต์นี้อาจมีความคลาดเคลื่อนไม่ถูกต้อง และข้อมูลที่เผยแพร่นั้นยึดจากข้อมูล ณ ปัจจุบันขณะที่ได้เก็บรวบรวม รวมทั้งจากข้อกฏหมายและราคาซึ่งบริษัททราบเป็นอย่างดี โปรดสอบถามข้อมูลที่ถูกต้องตรงกับความเป็นจริง ณ ปัจจุบันจากทางบริษัททุกครั้ง

บริษัทไม่คิดค่านายหน้า หรือค่าธรรมเนียมในการเป็นตัวแทนจัดหาบริการกับลูกค้า แต่ผู้ให้บริการในประเทศไทย (ผู้รับเหมาก่อสร้าง / ผู้ให้เช่าระยะยาว) จะเป็นผู้รับผิดชอบจ่ายค่าธรรมเนียมเหล่านี้ให้กับทางบริษัทโดยตรง

หากท่านมีข้อสงสัยใด หรือต้องการรายละเอียดเพิ่มเติม กรุณาติดต่อกับทางบริษัทได้ที่

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SEGO Property Consultant Limited

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Unser Berater für Thailand ( Deutsch )  -  Our Consultant for Thailand ( German )

Martin Reuschner
Prachinburi - Khao Yai Nationalpark - Thailand

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Grundstücke in Thailand können von Ausländern nicht gekauft , sondern nur langfristig gepachtet werden . Bitte fragen Sie uns nach Einzelheiten und / oder erkundigen Sie sich genau bei der Thailändischen Botschaft , einem Thailändischen Konsulat oder bei einem Rechtsanwaltsbüro Ihrer Wahl in Thailand oder Europa . Nur Charnod-Grundstücke mit der Roten Garuda können in Thailand von Ausländern rechtlich gepachtet werden . Die Pacht wird beim Grundbuchamt / Landamt in Thailand fuer maximal 30 Jahre eingetragen und kann vertraglich verlängert werden. Alle von uns vermittelten Grundstücke haben einen Charnod-Landtitel . Die Firma SEGO Property Consultant Limited ( und assoziierte Unternehmen und Berater in Thailand )  mit Sitz in Neuseeland tritt lediglich als Vermittler einzelner Dienstleistungen im Immobilienbereich auf. Diese Vermittlung von Dienstleistungen beinhaltet die Vermittlung  von Immobilien und Grundstücken in Thailand ( Pacht durch Ausländer und Kauf durch Thais ) , die Vermittlung einer Baufirma für den Hausbau  sowie die Vermittlung einer Bau-Betreuung in Thailand. 14.02.2004  /  14.2.2547

ชาวต่างชาติไม่ได้รับอนุญาตให้มีกรรมสิทธิ์ในการถือครองที่ดินในประเทศไทย นอกจากการทำสัญญาเช่าระยะยาวเท่านั้น ท่านสามารถติดต่อสอบถามข้อมูลโดยละเอียดได้กับทางบริษัท และ/หรือ ที่สถานทูตไทย สถานกงสุลไทยหรือสำนักงานทนายความในประเทศไทยหรือในทวีปยุโรป

ในทางกฏหมายแล้ว เฉพาะที่ดินในประเทศไทยที่มีโฉนดครุฑแดงเท่านั้นที่ชาวต่างชาติสามารถขอเช่าระยะยาวได้ โดยจะต้องมีการจดทะเบียนสิทธิการเช่าที่ดินระยะยาวต่อเจ้าหน้าที่สำนักงานที่ดินในประเทศไทย การเช่าระยะยาวนี้มีกำหนดระยะเวลาการเช่าสูงสุด 30 ปี

ที่ดินซึ่งทางบริษัทเป็นผู้ดำเนินการจัดหาให้แก่ท่านนั้นเป็นที่ดินมีโฉนดทั้งหมด โดยบริษัท SEGO พร็อพเพอร์ตี้ คอนซัลแตนท์ จำกัด (และบริษัทและที่ปรึกษาในเครือประจำประเทศไทย) ซึ่งมีสำนักงานใหญ่ตั้งอยู่ที่ประเทศนิวซีแลนด์ จะทำหน้าที่เป็นตัวแทนจัดหาบริการต่าง ๆ ที่เกี่ยวกับอสังหาริมทรัพย์ให้แก่ลูกค้า ซึ่งบริการต่าง ๆ เหล่านี้ได้แก่ การจัดหาอสังหาริมทรัพย์และที่ดินในประเทศไทย (เพื่อการเช่าระยะยาวสำหรับชาวต่างชาติ และเพื่อการซื้อขายสำหรับชาวไทย) การจัดหาบริษัทก่อสร้างสำหรับปลูกสร้างบ้านในประเทศไทย และการจัดหาผู้ควบคุมงานก่อสร้าง

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